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Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Alte Elektro- und Elektronikgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und dürfen daher nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Nach dem in Deutschland geltenden Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind Verbraucher verpflichtet, Altgeräte einer getrennten Sammlung zuzuführen. Ziel ist eine umweltgerechte Entsorgung sowie die Wiederverwertung wertvoller Materialien. 

Zur Kennzeichnung dieser Pflicht sind Elektro- und Elektronikgeräte, die seit 2005 in Verkehr gebracht wurden, mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne versehen. Dieses Symbol weist darauf hin, dass das Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf.

Icon von einer durchgestrichenen Mülltonne, Kaffeebecher, weißer Becher, Keramikbecher, einfacher Becher, Henkelbecher

Was passiert mit Altgeräten?

Die getrennt gesammelten Geräte werden fachgerecht transportiert und durch zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe behandelt. Dabei gilt:

  • Schadstoffe werden sicher entfernt und unschädlich gemacht
  • Wertstoffe werden zurückgewonnen und wiederverwertet
  • Geräte werden – sofern möglich – auf Wiederverwendung geprüft 

In vielen Fällen können insbesondere Smartphones, PCs und Laptops aufbereitet und erneut genutzt werden. Dadurch verlängert sich die Lebensdauer der Produkte erheblich.


Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz

Durch die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Gleichzeitig helfen Sie dabei, wertvolle Ressourcen zu schonen und Rohstoffe im Kreislauf zu halten.



Hinweise zur Batterieentsorgung und Entsorgung von Altgeräten

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkumulatoren sowie der Lieferung von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen können. Gleichzeitig enthalten sie wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet werden können.


Rückgabe und Entsorgung:

Sie können Altbatterien und Altakkumulatoren unentgeltlich an einer kommunalen Sammelstelle, im Handel vor Ort oder bei entsprechenden Rücknahmestellen abgeben. Auch wir nehmen Altbatterien im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen zurück.


Besondere Hinweise zu Batterien in Altgeräten:

Entnahmepflichten: Elektro- und Elektronikgeräte können Batterien und Akkumulatoren enthalten. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest vom Altgerät umschlossen sind, müssen vor der Abgabe des Altgeräts entnommen werden. Dies gilt auch für Lampen (Leuchtmittel), sofern diese zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können.

Von besonderer Bedeutung sind lithiumhaltige Altbatterien und -akkumulatoren, da von diesen bei unsachgemäßer Handhabung (z. B. Beschädigung oder Kurzschluss) Brand- oder Explosionsgefahren ausgehen können. 

Bitte achten Sie daher darauf, dass:

  • Batterien und Akkus nicht beschädigt werden,
  • die Pole bei Lagerung und Transport gegen Kurzschluss gesichert sind (z. B. durch Abkleben),
  • Batterien getrennt und trocken aufbewahrt werden.